AGB und Hausordnung

Unser Anliegen ist es, Ihren Aufenthalt in unseren Ferienwohnungen und Appartements so angenehm wie möglich zu gestalten. Sollten Sie Fragen zur Unterbringung oder zum Umfeld in Papenburg haben, so zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Sie erreichen uns i.d.R. 24-Stunden unter 0173-2100392 oder 04961-916110.

Um allerdings Missverständnissen bei der Nutzung der Wohneinheit auszuschließen, möchten wir Sie bitten, die folgende Hausordnung zu beachten und anzuerkennen:

  1. An- und Abreise

Sollte nichts andere vereinbart sein, so ist die Wohneinheit  am Anreisetag ab 11.00 Uhr bezugsfertig. Bitte teilen Sie uns Ihre voraus­sichtliche Ankunftszeit bitte per Telefon oder eMail mit, damit die Schlüsselübergabe direkt bei der Wohneinheit erfolgen kann. Ein früherer Bezug vor 11:00 Uhr ist nach Absprache möglich.

Sollte nichts anderes vereinbart worden sein, so ist am Abreisetag die Wohneinheit bis 12.00 Uhr besenrein zu übergeben (Späterer oder früherer „Check-out“  ist nach vorheriger Absprache möglich).  Benutztes Geschirr und Töpfe sollten wieder sauber in die Schränke eingeräumt werden. Die Betten  brauchen nicht abgezogen werden. Bitte legen Sie die vom Vermieter erhaltenen gebrauchten Handtücher einfach auf den Boden.

  1. Bad / WC

Lassen Sie die Fenster des Bades während und nach dem Duschen offen, damit der Wasserdampf entweichen kann. In die Dusche und Toiletten dürfen keine Abfälle, Essensreste, Fette o. ä. geschüttet werden, da es dadurch zu Verstopfungen des Rohrleitungssystems kommen kann.

  1. Beschädigungen

Beschädigungen müssen sofort gemeldet werden. Der Vermieter wird die Beschädigung, die der Mieter nicht selbst zu verantworten hat, schnellstmöglich beseitigen oder bei defekten Geräten eine Ersatzbeschaffung veranlassen. Absichtlich von den Mietern herbeigeführte Beschädigungen sind vom Gast zu ersetzen. Der Gast haftet für Beschädigungen bis zur Höhe der Wiederbeschaffungs- oder Herstellkosten der von ihm/ihr beschädigten Sache.

  1. Beherbergungsvertrag

Zwischen dem Gast und dem Vermieter besteht ein sog. Beherbergungsvertrag (Gastaufnahmevertrag).  Es handelt sich dabei nicht um einen allgemeinen Mietvertrag wie er üblicherweise bei Langfristvermietungen abgeschlossen wird. Dies bedeutet, dass alle Wohneinheiten (Ferienwohnungen und Ferienappartements) ausschließlich um Wohneinheiten zur kurzfristigen Beherbergung von Personen vorgesehen sind.  

  1. Bettwäsche und Handtücher

Bettwäsche und Handtücher werden dem Gast für die Dauer des Aufenthaltes kostenlos zur Verfügung gestellt. Sollte der Aufenthalt die Dauer einer Woche überschreiten, so erfolgt üblicherweise ein wöchentlicher Austausch der vorhandenen Bettwäsche und Handtücher gegen neue Bettwäsche und Handtücher.

  1. Buchungsablauf

Üblicherweise erfolgt das Buchungsverfahren wie folgt:

  1. a)  Anfrage per eMail, Telefon oder  Buchungsformular durch den Gast
  2. b) Angebot mit genauer Preisangabe per Mail oder Post durch den Vermieter. Der Vermieter ist umsatzsteuerpflichtig und wird die Rechnung mit der z.Z. gültigen Mehrwertsteuer von 7% ausweisen.  Zwischenvermietung ist vorbehalten, d.h., bis zu einer endgültigen Reservierungsbestätigung kann der Vermieter die Wohneinheit auch anderen Interessenten anbieten.
  3. c)  Der Gast bestätigt den Erhalt der Reservierungsbestätigung
  4. d) Üblicherweise erfolgt nach Zahlungseingang die Zusendung der Buchungsbestätigung (per Mail) durch den Vermieter

Der Gast erhält eine Buchungsbestätigung und es kommt der Beherbergungsvertrag zustande . Der Vertrag ist dann bindend. Der Gast akzeptiert  die Hausordnung/ AGB und Stornierungsregelungen.

  1. Endreinigung

Die Endreinigung ist bereits im Mietpreis enthalten. Die Wohneinheit sollte besenrein verlassen werden. Geschirr und Teller sollten abgewaschen sein. Den Müll bitte trennen. Bei außerge­wöhnlicher Verschmutzung, die über das übliche Maß hinausgehen, wird der Gast per eMail und mit Fotos informiert und ggf. werden die Extrakosten in Rechnung gestellt.

  1. Haftungsausschluss für Gegenstände

Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände des Gastes. Dies betrifft Diebstahl, Untergang der Sache durch Brand, Wasser o.ä.

  1. Hausapotheke

Für die Notfallversorgung ist ein Erste-Hilfe-Satz an einem gekennzeichneten Ort vorhanden. Fragen Sie ggf. den Vermieter.  Der Vermieter ist auch behilflich bei der Suche nach Ärzten, Apotheken.

  1. Hausrecht

Das Betreten der Räume durch den Vermieter und dessen Personal zu Reinigungs- und Instandsetzungszwecken ist erlaubt.

  1. Internet

Ein WLAN-Internet-Zugang wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Jegliche Art von Downloads sind verboten. Z.B. dürfen Filme, Musik, Bilder oder Texte nicht aus dem Internet geladen werden. Der Gast haftet in vollem Umfang für die illegale Nutzung des Internetanschlusses. Jeder Gast erhält ein individuelles Passwort für den Zugang des geschützten Netzes. Bei mehreren Gästen in einer Wohneinheit erhält ebenfalls jede Person ein persönliches Passwort. Bei jeder Nutzung muss er/sie sich mit dem individuellen Passwort anmelden.  Außerdem muss jeder Gast vor dem Einzug ein Merkblatt  unterschreiben, dass auf die Nutzungsrisiken hinweist und ausdrücklich darauf hinweist, dass die illegale Nutzung des Systems verboten ist. Das Merkblatt wird in deutscher und auf Anfrage auch in englischer Sprache ausgehändigt. Der Gast unterscheibt den Erhalt des Blattes und bestätigt mit seiner Unterschrift vom Inhalt des Merkblattes Kenntnis genommen zu haben.  Der Gast haftet auch für Schäden, die durch die nicht erlaubte Weitergabe des Passwortes an Dritte erfolgen.  Es wird darauf hingewiesen, dass die Passwörter und dazugehörigen Namen gespeichert werden,  da i.d.R. Abmahnungen und Klageschriften durch Rechtsanwälte erst Monate nach Auszug des Gastes erfolgen.  Der persönliche Datenschutz wird eingehalten.

  1. Küche / Küchenbenutzung

Die Wohneinheit ist voll ausgestattet mit Küchenelektrogeräten, Tellern, Töpfen und Geschirr. Bitte räumen Sie benutztes Geschirr, Töpfe, Teller usw. nach der Benutzung sauber zurück in die vorhandenen Schränke. Es darf kein Fett ins Spülbecken gegossen werden.  Elektrische Geräte sollten sorgsam benutzt und nach der Benutzung gereinigt werden. Müll ist entsprechend den vorhandenen Eimern zu trennen.

  1. Kündigung aus wichtigem Grund

Sollte der Gast (oder bei mehreren Gästen) einer der Gäste mehrfach gegen die Hausordnung verstoßen, so ist der Vermieter berechtigt, den Beherbergungsvertrag einseitig mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Gast muss in diesem Fall die Wohneinheit sofort verlassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Miete besteht in diesem Falle nicht.

  1. Lüftung

Die Wohneinheit muss zur Vermeidung von Schimmelbildung ausreichend gelüftet werden. Stoßlüftung einmal pro Tag.

  1. Mietminderung

Bei kurzfristigen Ausfällen der Versorgung, die der Vermieter nicht zu verantworten hat (z.B. Stromausfall bei Gewitter, Störung  des Satellitenempfang, Internetausfall durch defekten Server, Störungen des Fernsehempfangs oder dergleichen) besteht kein Anspruch auf Mietminderung.  Der Mängel oder die Störung sollten sofort gemeldet werden. Der Vermieter wird den Mangel umgehend beheben, soweit dies zumutbar ist. Beanstandungen bezüglich der Beschaffenheit des Mietobjektes sind beim Einzug und der Schlüsselübergabe vorzubringen. Später vorgebrachte Beanstandungen können nicht zu einer Mietminderung führen.  Beim Einchecken sollte die Beschaffenheit der Wohneinheit vom Mieter geprüft werden.

  1. Nebenkosten

Nebenkosten für Wasser, Strom, Heizung, Internet sind vollständig im Mietpreis enthalten. Mit der Zahlung der Miete sind alle Nebenkosten beglichen.

  1. Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge der Gäste sind in ausreichendem Maße vorhanden und werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Nutzung erfolgt allerdings auf eigene Gefahr. Für Beschädigungen an den Fahrzeugen sowie Diebstahl von Gegenständen aus den Fahrzeugen wird keine Haftung übernommen.  Der Zugang zu den Parkplätzen wird vom Vermieter von Schnee und Eis in zumutbarer Weise befreit. 

  1. Rauchen

Alle Ferienwohnungen und Ferienappartements sind Nichtraucherwohnungen.  Das Rauchen  innerhalb der Gebäude ist streng verboten. Dieses Verbot gilt aus Brandschutzgründen und um Beschädigungen des Inventars (Möbel, Bettwäsche, Tischdecken usw.) sowie der Fußböden  zu vermeiden.  

Rauchern bietet sich die Möglichkeit außerhalb der Gebäude (Terrassen, Parkplatz und Grillplatz) zu rauchen. Zigarettenkippen und Schachteln entsorgen die Gäste bitte in den vorhandenen Restmülltonnen oder den aufgestellten Aschenbechern.

  1. Vorsichtsmaßnahmen

Nach dem Verlassen der Wohneinheit ist die Wohneinheit abzuschließen, damit keine dritten Personen den Zugang zur Wohneinheit erhalten.   Aus Brandschutzgründen sind alle Kochplatten sowie  elektrische Geräte, die eine Feuergefahr darstellen könnten,  nach dem Verlassen der Wohnungen und abends auszuschalten.

  1. Tiere

Es handelt sich um tierfreie Wohneinheiten. Tiere dürfen grundsätzlich nicht mit in die Wohnung gebracht werden. Ausnahmen sind u.U. möglich (z.B. Blindenhund).

  1.  Ruhezeiten

Die von der Gemeinde vorgeschriebenen Ruhezeiten (Mittagsruhe, Nachtruhe sowie Sonn- und Feiertagsruhe) sind einzuhalten. Zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr sollten sich die Gäste mit Rücksicht auf die Nachbarn ruhig verhalten.

  1. Schlüssel

Schlüssel dürfen nicht an Dritte ausgehändigt werden. Ein Schlüsselverlust muss sofort dem Vermieter mitgeteilt werden. Nicht mehr vorhandene Schlüssel müssen dem Vermieter beim Auszug ersetzt werden.

  1.   Sorgfaltspflicht  im Gebäude

Der Gast sollte das Wohnobjekt und das vorhandene Inventar pfleglich behandeln und dafür Sorge  tragen, dass auch Mit­reisende  und andere Personen, denen er Zugang zur Wohneinheit gewährt die Hausordnung einhalten. Die Hauseingangstür sollte grundsätzlich geschlossen sein und beim Verlassen des Hauses per Schlüssel  abgeschlossen werden. Ebenso müssen alle Fenster beim Verlassen der Wohneinheit geschlossen werden Um Schäden durch Wetter, Einbruch oder Eindringen von Tieren zu vermeiden.  Mit den Ressourcen (Wasser,  Strom usw.) sollte schonend umgegangen werden.

 

  1. Rückgabe der Schlüssel

Die Schlüssel sollten persönlich bis um 12:00 Uhr beim Abreisetag dem Vermieter ausgehändigt werden.  Ein späterer Auszug ist ohne Mehrkosten nach vorheriger Absprache möglich.  Sollte der Gast die Schlüssel nicht bis um 12:00 Uhr zurückgeben und keine Vereinbarung über einen späteren Auszug mit dem Vermieter vereinbart haben, so kann der Vermieter einen zusätzlichen Tag/Nacht in Rechnung stellen. Bei vorzeitiger Abreise ohne schriftliche Mitteilung wird die Miete füre eine Woche in Rechnung gestellt – Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden beträgt der Mindestaufenthalt eine Woche.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unseren Ferienunterkünften in Papenburg.  Gerne stellen wir Ihnen auch Informationsmaterial über Papenburg  zur Verfügung. 

  1. Rauchverbot  im Gebäude

Rauchen ist im Gebäude nicht erlaubt.

 

 

 

 

 

Gez. Karin Schulte